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Geschrieben von: Administrator
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Dienstag, 30. Juni 2009 um 13:03 Uhr |
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Versicherungswechsel werden zwar von den meisten Gesellschaften nicht gerne gesehen bzw. nur dann gerne gesehen, wenn sie zu ihren Gunsten durchgeführt werden, sind aber für den betreffenden Kunden oftmals unerlässlich. Leider funktionieren Sie in der Regel nie reibungslos, so dass ein Versicherungswechsel für den betreffenden Kunden häufig mit sehr viel nervlichem Stress und auch Ärger mit der früheren Gesellschaft verbunden ist. Dabei gibt es aber einiges, was der betreffende Kunde unbedingt beachten sollte, um den ehemaligen Versicherer in die Schranken zu weisen. Ein Versicherungswechsel sollte auch dann, wenn er telefonisch angekündigt wurde, immer schriftlich und mit einem eingeschriebenen Brief erfolgen. Auch ist es ratsam, sich auf einen Punkt in den vertraglichen Unterlagen mit der Gesellschaft zu beziehen, der eine Kündigung zum gegenwärtigen Zeitpunkt rechtfertigt. Im Falle eines nicht regulierten oder nicht zur vollen Zufriedenheit des Kunden regulierten Schadens, aber auch im Falle eines meldepflichtigen Schadens überhaupt, kann der Vertrag mit dem Versicherer grundsätzlich gelöst und ein Versicherungswechsel durchgeführt werden. Zudem sollte jeder einzelne Versicherungsvertrag regelmäßig durch einen unabhängigen Makler oder durch eine unabhängige Maklerin überprüft werden. Diese Fachleute sind an keine Weisungen irgendwelcher Gesellschaften gebunden und werden somit in der Lage und auch willens sein, eine ordnungsgemäße Vertragsprüfung durchzuführen und zu einem Versicherungswechsel entweder zu- oder aber auch abzuraten. Wer wirklich großen Ärger beim Versicherungswechsel hat und leider vor dem häufigen Problem steht, dass die betreffende Gesellschaft den Vorgang entweder nicht bearbeitet oder nicht akzeptiert, sollte sich grundsätzlich und auch bei Verträgen mit einer langen Bindefrist an einen versierten Anwalt oder eine Anwältin des eigenen Vertrauens wenden und das Problem auf juristischem Wege lösen lassen.
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